Schluss mit vermummten Chaoten!


    KOLUMNE                      Bärentatze


    (Bild: zVg)

    Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung gehört daher das Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen wollen. Dieser Grundsatz ist in rund zwei Dritteln der Schweizer Kantone bereits zum Gesetz erhoben worden.

    Die bestehenden kantonalen Vermummungsverbote sind in punkto Zeit, Ort und Anlass allerdings beschränkt und beziehen sich folglich nur auf Veranstaltungen, die bewilligungspflichtig sind und die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis aufweisen. Das können politische Versammlungen, Demonstrationen, aber auch sportliche sowie kulturelle Anlässe sein. Leider werden die bestehenden Vermummungsverbote längst nicht überall konsequent angewandt, z.B. in Bern (Umfeld der Reitschule) und Zürich (Hausbesetzerszene). Dies oftmals aus politischen und manchmal vorgeschobenen «Gründen der Verhältnismässigkeit» oder ganz einfach, weil es die politischen rot-grünen Mehrheiten so wollen.

    Die kantonalen Polizeikorps üben ihre Arbeit gewissenhaft und professionell aus und ich möchte diesen hier einmal aufrichtig dafür danken. Doch was nützen Sicherheitsaufgebote und Überwachungskameras, wenn sich die Täter unter dem Schutz von Kapuzen, Mützen und Masken ungestraft aus der Verantwortung stehlen können? Wer sich bei Scharmützeln vermummt, verfolgt keine guten Absichten und gehört bereits für die Vermummung bestraft. Nur ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum, das die Polizei per Verfassungsgrundlage in allen Kantonen dazu legitimiert und verpflichtet, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen, schafft verbindliche Rechtssicherheit. Dann ist es nicht mehr möglich, dass Vermummte, die an Demonstrationen straffällig werden, aus politischen Gründen mit Samthandschuhen angefasst und verschont werden.

    Zu demonstrieren ist das gute Recht eines jeden Bürgers. Wer ehrenhafte Anliegen vertritt, steht dabei zu seiner Meinung und zeigt Gesicht. Nur wer Böses vorhat, muss sich hinter Kapuzen und Sturmhauben verstecken. Deshalb sage ich es klar: Schluss mit Saubannerzügen vermummter Vandalen im Gefolge der 1. Mai-Umzüge! Schluss mit vermummten Steinewerfern auf «antifaschistischen Abendspaziergängen»! Schluss mit vermummten Hooligans, die im Umfeld von Sportanlässen marodieren! Schluss mit Vandalen, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen, gefährden und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.

    Spätestens seit IS-Terroristen weltweit – auch in Europa – wüten, wissen wir: Terrorismus kennt keine Grenzen. Also darf niemandem in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzkörper-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.

    Die beschwichtigende Aussage, man treffe hierzulande (noch) selten auf vollständig verhüllte Menschen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verhüllung auch ein Mittel ist, um terroristische Absicht zu tarnen und zu verbergen. Darum ist ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum im Sinne notwendiger Prävention gegen Terroranschläge das Gebot der Stunde.

    Ein JA zum Verhüllungsverbot ist für mich nichts anderes als gesunder Menschenverstand.

    Thomas Fuchs


    ZUR PERSON

    Thomas Fuchs ist Stadtrat, ehemaliger Nationalrat und Grossrat, Präsident der SVP Stadt Bern und Präsident der Berner Samariter, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler und im Militär Oberst. Er ist in Bern geboren und aufgewachsen und Herausgeber der Zeitungen DIE IDEE und Bern-Aktuell.

    Mehr erfahren Sie unter: www.fuchs.tv

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